Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Ab sofort sind Beratungshilfetermine nur noch ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung möglich. Für die Terminbuchung benutzen Sie bitten den Button oben links auf der Startseite oder unter https://www.ag-kempen.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php
Telefonnummer der Abteilung für Beratungshilfesachen:
Abt. | Abteilung | Telefonnummer: |
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20 | Beratungshilfesachen | 02152 1490-28 Ansprechpartner Frau Thiele |