„Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und derjenigen, die Gerichte aufsuchen müssen. Das macht bestimmte Einschränkungen unumgänglich. Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge am Eingang zum Gebäude und in den Sitzungssälen. Ferner gilt:
- Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass rechtsförmige Anträge in der Regel nicht per E-Mail gestellt werden können.
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Bei persönlichen Vorsprachen sollten Sie vorher einen Termin vereinbaren.
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In den Verhandlungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden (§ 176 GVG).
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Sitzungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Um alle notwendigen Verhandlungen trotz räumlicher Beschränkungen zu ermöglichen, können Gerichtstermine auch zu bislang eher ungewohnten Zeiten stattfinden, in größerem Umfang nachmittags oder auch an Samstagen.“