Das Amtsgericht Kempen

von Reiner Rohde

Die Stadt Kempen wurde im  Jahre 1798 während der französischen Besatzung Sitz einer Kantonverwaltung. Dieser Kanton umfasste die Stadt Kempen, die Gemeinden Schmalbroich, St. Hubert, Oedt, Hüls, Tönisberg, Stenden und Aldekerk. Die Rechtspflege wurde vom Friedensgericht (Kantongericht) wahrgenommen, das im Rathaus seinen Sitz hatte. Recht gesprochen wurde nach dem Code de procédure civile und  dem Code d’instruction criminelle, welche in den linksrheinischen Gebieten Geltung hatten.

Nach der Verkündung der Reichsjustizgesetze 1877 wurde das Friedensgericht Kempen nach dem Bescheid des Oberprokurators zu Kleve vom 12.08.1887 zu einem Amtsgericht II. Stufe erklärt und umfasste die Gemeinden Kempen, Schmalbroich, St. Hubert, Hüls, Benrad, St. Tönis, Vorst, Oedt, Wachtendonk, Wankum und Herongen. Mit Ausnahme der Aufteilung der Gemeinde Benrad auf die Amtsgerichtsbezirke Kempen und Krefeld durch Verordnung vom 10.09.1930 blieb der Bezirk zunächst unverändert. Durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11.03.1969 wurde die Gemeinde Herongen ab 01.07.1969 dem Amtsgericht Geldern zugeschlagen; die Gemeinden Wachtendonk und Wankum wurden zu einer neuen Gemeinde Wachtendonk zusammengeschlossen. Zu weiteren Änderungen kam es infolge der am 01.01.1970 eingetretenen kommunalen Neugliederung: Die Gemeinde Grefrath – bisher zum Amtsgerichtsbezirk Lobberich gehörig – wurde dem Amtsgerichtsbezirk Kempen zugeordnet. Die Stadt Kempen und die Gemeinden St. Hubert, Hüls, Schmalbroich und Tönisberg wurden zu der Stadt Kempen zusammengefasst. Aus den Gemeinden St. Tönis und Vorst wurde die Gemeinde Tönisvorst und aus den Gemeinden Grefrath und Oedt die Gemeinde Grefrath. Hüls wurde ab dem 01.01.1975 der Stadt Krefeld und damit auch dem Amtsgerichtsbezirk Krefeld zugeordnet. Die Gemeinde Wachtendonk gehört seit dem 01.07.1975 zum Amtsgerichtsbezirk Geldern.

Damit gehören heute zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen die Stadt Kempen und die Gemeinden Tönisvorst und Grefrath. Mit einer Wohnbevölkerung von 68.000 Einwohnern gehört das Amtsgericht zu den kleinsten Gerichtsbezirken des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zusammen mit den Bezirken der Amtsgerichte Krefeld und Nettetal bildet es den Landgerichtsbezirk Krefeld.

Das heutige Amtsgerichtsgebäude zwischen Hessenring und Wiesenstraße wurde im Jahre 1892 fertiggestellt und bezogen. Davor war das Amtsgericht für kurze Zeit (seit dem 01.10.1879) in der früheren Mädchenschule Am Kirchplatz untergebracht gewesen

Das Amtsgericht Kempen gehörte bis 1906 zum Landgerichtsbezirk Kleve und zum Oberlandesgericht Köln. Das Gebäude war in dem um 1890 für Behördenbauten üblichen Stil errichtet worden. Es enthielt im Erdgeschoss: Kasse, Grundbuchamt, Zimmer des Grundbuchamtes mit Bücherei, Kanzleizimmer und die Wohnung des Gerichtsdieners (Küche und drei Zimmer), im ersten Obergeschoss: Sitzungssaal, Beratungszimmer, Zeugenzimmer, Zimmer des aufsichtsführenden Richters, zwei Gerichtsschreibereien, Kanzleizimmer und Zimmer für Assessoren und Referendare.

Im Jahre 1903 waren vier Abteilungen der Gerichtsschreiberei eingerichtet. Beschäftigt wurden zwei Richter und ein unentgeltlich beschäftigter Gerichtsassessor, zwei Gerichtsschreiber, ein Assistent, Aktuar, drei Kanzleigehilfen und der Gerichtsdiener, insgesamt also 11 Personen. In der Gemeinde Wachtendonk fanden Gerichtstage statt. Eine Gasbeleuchtung war für den Sitzungssaal und den Flur vorgesehen, die übrigen Räume wurden mit Petroleumlampen beleuchtet. Erst im Jahre 1909 wurde auch hier eine Gasbeleuchtung installiert. Im Jahre 1915 bekam Kempen eine Wasserleitung und auch das Amtsgericht konnte mit zwei Zapfstellen anstelle der bisher verwendeten Pumpen angeschlossen werden. Für das Grundbucharchiv wurden Feuerschutzmaßnahmen getroffen. Im Jahre 1913 wurde eine Zentralheizung eingebaut. Zu dieser Zeit besaß das Amtsgericht noch kein Telefon und keine Schreibmaschine. Für die Bewilligung einer Schreibmaschine wurden 36.000 Seiten „Glattschrift“ jährlich vorausgesetzt.

Nach dem ersten Weltkrieg ergab sich ein erheblicher Arbeitsanfall durch die Bearbeitung von Aufwertungssachen. Im Jahre 1925 wurden hier insgesamt 4669 Sachen registriert. Für die Bewältigung dieser Arbeiten wurden ein Richter, zwei Büro- und zwei Kanzleikräfte benötigt. Im Jahre 1927 erfolgte eine gründliche Renovierung des Sitzungssaales. Die Aufwertungssachen konnten zum Abschluss gebracht und daher vier Angestellte entlassen werden.

Im Jahre 1929 wurde das Treppenhaus instandgesetzt. Die ständige Zunahme der Grundbuchgeschäfte machte eine Erweiterung der für die Grundbuchabteilung vorgesehenen Diensträume durch Hinzunahme eines Teils der Dienstwohnung notwendig. 1937 wurde für den Wachtmeister eine Dienstwohnung auf dem Peschweg 1 angemietet. Durch die Bearbeitung der Entschuldungssachen hatte sich eine neue starke Belastung ergeben. Das 1935 gebildete Entschuldungsamt konnte im Amtsgerichtsgebäude nicht mehr untergebracht werden und bezog daher Diensträume im Landratsamt. Während des zweiten Weltkrieges wurde das Amtsgerichtsgebäude durch Fliegerbomben mehrfach beschädigt. So entstanden in der Nacht vom 02.10. bis 03.10.1942 Luftdruckschäden an Türen und Fenstern, am 23.01.1943 entstanden durch Brandbomben Brände, die jedoch rechtzeitig gelöscht werden konnten. Der Schaden war gering. Durch den Fliegerangriff vom 10.02.1945 wurden jedoch größere Schäden am Dach, an Decken und Fenstern verursacht. Diese Schäden konnten zunächst behelfsmäßig und nach der Währungsreform endgültig behoben werden. Das Dach wurde 1952 gründlich überholt und mit Schiefer eingedeckt. In den letzten Kriegsmonaten waren im Amtsgerichtsgebäude Wehrmachtsteile untergebracht. Nach der Besetzung am 03.03.1945 diente das Gebäude Zwecken der amerikanischen Besatzungstruppen. Am 26.10.1945 erfolgte die Wiedereröffnung des Gerichts. Das Mobiliar und die Zimmertüren waren beschädigt, teilweise verbrannt. Außer einer Schreibmaschine waren alle anderen Maschinen abhanden gekommen. Im Jahre 1947 tagte noch das Militärgericht im Gerichtsgebäude. In den Jahren 1949 bis 1950 erfolgte der Ausbau der Dienstwohnung für den Wachtmeister im Dachgeschoss.

Die allgemeine Geschäftszunahme und  die hierdurch erforderliche Personalvermehrung machte eine Erweiterung des Gebäudes dringend erforderlich. Die Bauarbeiten erfolgten in den Jahren 1957 bis 1959. Es entstand ein einhüftiger, dreigeschossiger Verlängerungstrakt als Putzbau, der auch stilistisch in harmonischer Weise mit dem Altbau verbunden werden konnte. Mit dem Erweiterungsbau wurde auch ein zweiter Sitzungssaal geschaffen.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Kempen ist insoweit eingeschränkt, als Schöffengerichtssachen gegen Erwachsene und Konkurs- und Vergleichssachen durch das Amtsgericht Krefeld erledigt werden. Die Zuständigkeit ist erweitert insoweit, als Schöffengerichtssachen gegen Jugendliche auch für das Amtsgericht Nettetal und Landwirtschaftssachen aus dem gesamten Landgerichtsbezirk erledigt werden.

Ende 1993 waren bei dem Amtsgericht Kempen 7,5 Richter, 10 Rechtspfleger (davon 3 teilzeitbeschäftigt), 3 Gerichtsvollzieher, 11 Beamte im mittleren Dienst (davon 1 teilzeitbeschäftigt), 17 Angestellte im mittleren und Schreibdienst(davon 5 teilzeitbeschäftigt), 4 Bedienstete der Wachtmeisterei, 2 Referendare und 2 Rechtspflegeranwärter,  insgesamt 57 Personen beschäftigt, darunter 34 Frauen und hiervon 10 teilzeitbeschäftigt. *

Reiner Rohde
Direktor des Amtsgerichts a.D. (1994)

Quelle: Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V., Beiträge zur Geschichte des Rechts und der Gerichte im Landgerichtsbezirk Krefeld, 47798 Krefeld

* Ende 2020 waren bei dem Amtsgericht Kempen 6 Richter*innen, 8 Rechtspfleger*innen (davon 4 teilzeitbeschäftigt), 3 Gerichtsvollzieher, 6 Beamtinnen im mittleren Dienst (davon 4 teilzeitbeschäftigt), 17 Justizbeschäftigte (davon 13 teilzeitbeschäftigt), 4 Wachtmeister*innen,  je 1 Anwärter*in im mittleren und gehobenen Dienst, insgesamt 46 Personen beschäftigt.